ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ab 1. Oktober 2023

ALLGEMEINES

FERROFLEX ist eine geschützte Marke der FF GROUP. Die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen einer Gesellschaft der FF Group, namentlich FERROFLEX AG, Schaffhausen, Wil, Sargans, Oberglatt, Oberentfelden, Interlaken, Thun, Düdingen Moudon; FERROFLEX BAUTECHNIK AG, Oberglatt, Schaffhausen, Moudon; FERROFLEX STAHLTECHNIK AG, Rothrist. 

LIEFERUNGEN

GENERELL:
Wir sind in der Wahl der Transportmittel frei. Das Material reist in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Postporto, Paketdienst, Bahnfracht und Verpackung werden die effektiven Kosten verrechnet. Für Ablad mit dem LKW-Kran verrechnen wir CHF 149.00 pro Einsatz. Für Paletten, bzw. Palettenhandling verrechnen wir einen Zuschlag.

VERRECHNUNG DER TRANSPORTMITTEL
ArtikelArtikelbezeichnungVerrechnungGutschrift
PALBAUSBB-PalettenCHF 25.00CHF 20.00
DECKBAUPaletten-DeckelCHF 25.00CHF 20.00
RAHBAUSBB-RahmenCHF 75.00CHF 70.00
PALBOXMetallboxenCHF 310.00CHF 295.00
PALKETTAnschlagketteCHF 125.00CHF 115.00
PALGURTHebegurte / SpansetCHF 25.00CHF 15.00
PALSCHLAUFEMehrweg-Hebeband Nutzlänge 3 m / 1.50 toCHF 4.50 
PALSCHLAUFEMehrweg-Hebeband Nutzlänge 4 m / 1.50 toCHF 5.50 



BEWEHRUNGSTECHNIK / HAUSTECHNIK:
Auf Abholaufträge erfolgt ein Vorfrachtzuschlag von 1.5 % auf dem Netto-Fakturawert, mindestens CHF 10.00. Als Transportkostenanteil (inkl. LSVA) verrechnen wir einen prozentualen Anteil des Fakturawertes, jedoch mindestens CHF 95.00 pro Auftrag. Für Lieferungen und Leistungen in der Bewehrungstechnik gelten die sortimentsspezifischen Preislisten und Lieferbedingungen.

STAHL 
Auf Abholaufträge erfolgt ein Vorfrachtzuschlag von 1.5 % auf dem Netto-Fakturawert, mindestens CHF 10.00. Als Transportkostenanteil (inkl. LSVA) verrechnen wir einen Anteil pro Tonne, jedoch mindestens CHF 80.00 pro Auftrag.


BAUMATERIAL:
Lieferungen ab Lager CHF 105.00 pro Tonne; max. CHF 510.00 pro Lieferung. Bei Werkslieferungen werden die Lieferbedingungen der Lieferwerke verrechnet. Zuschlag bei Lieferung am selben Nachmittag (Bestellung bis 11:00 Uhr) CHF 100.00. Zuschlag bei Lieferung: bis 08:00 Uhr CHF 100.00 / bis 12:00 Uhr CHF 80.00 / auf Fixzeit CHF 60.00

HANDWERKCENTER:
Für Lieferungen und Leistungen aus den HandwerkCenter gelten die sortimentsspezifischen HandwerkCenter-Tarife

POSITIONSZUSCHLÄGE

Für das Rüsten und Kommissionieren jeder Bestellposition aus unserem Stahlsortiment wird ein Positionszuschlag sowie eine Auftragspauschale verrechnet.

KLEINAUFTRÄGE:
Der Mindestfakturabetrag beträgt CHF 80.00 inkl. Transportkostenanteil.

WERKZEUGNISSE:
Pro Werkszeugnis nach DIN 50049/2.2 bzw. 10204/2.2 bzw. Nachfolgenorm wird CHF 20.00 verrechnet.
Pro Werkszeugnis nach DIN 50049/3.1B bzw. 10204/3.1B bzw. Nachfolgenorm wird CHF 35.00 verrechnet

KONDITIONEN

Unsere Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Wir behalten uns vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an Dritte weiterzugeben, für verspätete Zahlungen Verzugszinsen zu belasten und die Auslieferung pendenter Aufträge von der Zahlung der fälligen Forderung abhängig zu machen oder gar den Auftrag zu annullieren.
Unsere Offerten und die darin genannten Preise sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware zustande. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutz des Eigentums erforderlich sind. Wir sind ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Käufers einzutragen. Der Käufer verpflichtet sich auf Verlangen, uns das für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts notwendige schriftliche Einverständnis zu erteilen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware weiterverarbeitet, erwerben wir Miteigentum am neuen Produkt. Solange das Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser die Ware weder verkaufen noch verpfänden.
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innert 8 Tagen nach der Lieferung erfolgen. Sind sie begründet, haben wir das Recht - nach unserer Wahl - beanstandete Ware innert angemessener Frist zu ersetzen, nachzubessern oder den fakturierten Preis zu vergüten. Alle übrigen Forderungen des Käufers, insbesondere Forderungen auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art werden wegbedungen. Ebenso übernehmen wir bezüglich Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck keinerlei Garantie und lehnen die Haftung für Schäden infolge fehlerhafter Bearbeitung, falschem Einsatz, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften, natürlicher Abnutzung, übermässiger Beanspruchung etc. ab. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere auch Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall etc. Für Oberflächenbehandlungen (z.B. Feuerverzinken, Verchromen, Grundieren, Primern etc.) können wir keine Gewähr übernehmen. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auch für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist. Die Gewährleistung für Waren, welche wir lediglich als Wiederverkäufer vertreiben, richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistung- und Garantiebestimmungen des Herstellers. Unsere Gewährleistungspflicht ist für diese Waren ausgeschlossen. Wir haften ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht. Preis-, Sortiments- und Massänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die Liefertermine sind freibleibend, allfällige Forderungen aus Lieferverzögerungen werden wegbedungen.

WARENRETOUREN

Es ist uns freigestellt, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Käufer Waren zurückzunehmen. Bei allen Stahlprodukten richtet sich der Einschlag nach unserem Ermessen. Der Einschlag bei allen übrigen Produkten beträgt mind. 30 % des Warenwertes, mindestens jedoch CHF 80.00. Sonderanfertigungen, bearbeitete Teile, nicht lagerhaltige und unkurante Artikel, schmutzige oder defekte Waren werden nicht zurückgenommen. Allfällige Transportkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

GÜLTIGKEIT

Die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten für unser Sortiment, gestützt auf die jeweils gültigen Preislisten und ersetzen alle früheren Vereinbarungen. Wir behalten uns vor, unsere AGB jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer AGB. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hier ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens bei Empfang der Ware gelten unsere AGB als angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere soweit Sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und französischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgebend.

GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Lieferungen / Leistungen ist das Werk der jeweiligen Gesellschaft der FF Group. Für alle Streitigkeiten ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist wegbedungen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Verträgen, Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Geschäftsdomizils der jeweiligen Gesellschaft der FF Group. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

HÖHERE GEWALT 

Die Lieferfrist wird angemessen verlängert bzw. der Liefertermin aufgeschoben, wenn wir durch höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse, kriegerische Auseinandersetzungen, politische Unruhen, Epidemien und Pandemien) an der Lieferung gehindert werden. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, welche uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Zulieferungen unserer Lieferanten, Arbeitskampf, behördliche Massnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen und Transportstörungen). Dauern solche Umstände länger als einen Monat an, haben beide Parteien das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

ÄNDERUNGEN

Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils aktuellste, gültige Version können Sie unter www.ferroflex.ch einsehen und ausdrucken.
 

HANDWERKCENTER Tarife ab 1. Januar 2022

LIEFERSERVICE

Lieferungen: Sendungen inkl. Verpackung mit dem täglichen Lieferdienst innerhalb des Verkaufsgebietes:

Preise für Lieferungen:

Für Pakete verrechnen wir die effektiven Kosten
PaketeCHF 15.00
1/2-Palett bis 100 kgCHF 34.00
1/1-Palett bis 200 kgCHF 54.00


Abholungen: Für Abholungen gelten die gleichen Preise wie oben

Abholungen bei gleichzeitiger Lieferung:

Für Pakete verrechnen wir die effektiven Kosten
1/2-Palett CHF 17.00
1/1-PalettCHF 27.00


Container:

Lieferung pro Container 800 l CHF 54.00
Entsorgung pro Container 800 l CHF 54.00



SICHERHEITSTECHNIK

Einsatz Monteur:Grundpauschale pro Auftrag (Bereitstellung und Servicefahrzeug bis 40 km)CHF 50.00
Einsatz ab 40 kmpro km CHF 1.70
Stundenansatz Monteur Sicherheitstechnikwährend regulärer ArbeitszeitCHF 130.00
ausserhalb regulärer ArbeitszeitCHF 200.00
Material, Klein- und Befestigungsteile gem. Aufwand


Planung:

Für das Planen von Schliessanlagen, Aufnahme von Zylindertypen am Objekt, Abklärung technische Details mit Bauherren,Planern oder Handwerkern.

Stundenansatz Projektleiter CHF 160.00


Elektronik:

Stundenansatz Engeneering, ProgrammierungCHF 160.00


Schlüsselverwaltung:

Komplette Verwaltung der Schliessanlage

Preis pro Mutation (beinhaltet Schlüssel und/oder Zylinder)für bestehende SchliessungenCHF 35.00
für neu zu definierende SchliessungenCHF 50.00

24h-Notdienst

Wir behalten uns vor, am Objekt zu entscheiden, ob wir eine Notöffnung vornehmen oder nicht. Unsere Servicemonteure haben die Weisung, eine Legitimation zu verlangen oder notfalls die Polizeiorgane anzufordern. Einsätze ohne Schadenbehebung werden wie normale Notdiensteinsätze verrechnet. Zahlung nur gegen bar.

Preise exkl. MwSt / Tarifänderungen vorbehalten

Zusätzlich zu dieser Tarifliste gelten die jeweils aktuellsten, gültigen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der FF Group und den dazugehörenden Gesellschaften. Sie können die AGB unter www.ferroflex.ch einsehen und ausdrucken.