ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ab 1. Januar 2024


FERROFLEX ist eine geschützte Marke der FF GROUP. Die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen einer Gesellschaft der FF Group (nachfolgend FERROFLEX genannt). Dies sind namentlich FERROFLEX AG, Schaffhausen, Wil, Sargans, Oberglatt, Oberentfelden, Interlaken, Thun, Düdingen, Moudon; FERROFLEX BAUTECHNIK AG, Oberglatt, Schaffhausen, Moudon; FERROFLEX STAHLTECHNIK AG, Rothrist. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils gültigen, aktuellen warenspezifischen Verkaufs- und Lieferbedingungen der FERROFLEX („WVLB“). Im Widerspruch gehen die WVLB den AGB vor. Andere Abreden, einschliesslich anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, sind nur rechtswirksam, wenn sie von FERROFLEX schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden. Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser AGB, sowie die WVLB (Stahl/Metall, Bautechnik, Handwerkscenter, Sicherheitstechnik).


1. Offerten
Offerten sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch FERROFLEX freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Produkte, Masse, Qualität, Katalogangaben
Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir Material in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit unter Berücksichtigung der Werkstoleranzen in Bezug auf Masse, Gewicht, Güte etc. Die Eignung der Materialien für den Verwendungszweck des Kunden wird nicht geprüft. Alle Produktangaben in gedruckten oder online publizierten Katalogen erfolgen ohne Gewähr. Änderungen bei Abbildungen, Massangaben, Normen, Gewichten und anderen technischen Angaben bleiben jederzeit vorbehalten.

3. Lieferfristen
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Teillieferungen durch uns sind jederzeit berechtigt. Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.

4. Versand- und Transportbedingungen
FERROFLEX ist in der Wahl der Transportmittel frei. Ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung sind die Transportkosten nicht im Produktepreis enthalten und werden dem Käufer zusätzlich zum Produktepreis in Rechnung gestellt. Das Material reist in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort nach deren Entdecken durch den Käufer bei Bahn, Post oder beim Spediteur schriftlich angebracht werden.

5. Zahlungskonditionen
Unsere Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Wir behalten uns vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an Dritte weiterzugeben, für verspätete Zahlungen Verzugszinsen zu belasten und die Auslieferung pendenter Aufträge von der Zahlung der fälligen Forderung abhängig zu machen oder gar den Auftrag zu annullieren. Unsere Offerten und die darin genannten Preise sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware zustande. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutz des Eigentums erforderlich sind. Wir sind ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Käufers einzutragen. Der Käufer verpflichtet sich auf Verlangen, uns das für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts notwendige schriftliche Einverständnis zu erteilen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware weiterverarbeitet, erwerben wir Miteigentum am neuen Produkt. Solange das Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser die Ware weder verkaufen noch verpfänden.

6. Beanstandungen
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innert 8 Tagen nach der Lieferung erfolgen. Sind sie begründet, haben wir das Recht - nach unserer Wahl - beanstandete Ware innert angemessener Frist zu ersetzen, nachzubessern oder den fakturierten Preis zu vergüten. Alle übrigen Forderungen des Käufers, insbesondere Forderungen auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art werden wegbedungen. Ebenso übernehmen wir bezüglich Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck keinerlei Garantie und lehnen die Haftung für Schäden infolge fehlerhafter Bearbeitung, falschem Einsatz, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften, natürlicher Abnutzung, übermässiger Beanspruchung etc. ab. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere auch Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall etc. Für Oberflächenbehandlungen (z.B. Feuerverzinken, Verchromen, Grundieren, Primern etc.) können wir keine Gewähr übernehmen.


Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auch für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist. Die Gewährleistung für Waren, welche wir lediglich als Wiederverkäufer vertreiben, richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistung- und Garantiebestimmungen des Herstellers. Unsere Gewährleistungspflicht ist für diese Waren ausgeschlossen. Wir haften ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht. Preis-, Sortiments- und Massänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die Liefertermine sind freibleibend, allfällige Forderungen aus Lieferverzögerungen werden wegbedungen.

7. Warenretouren
Es ist uns freigestellt, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Käufer Waren zurückzunehmen. Bei allen Stahlprodukten richtet sich der Einschlag nach unserem Ermessen. Der Einschlag bei allen übrigen Produkten beträgt mind. 30 % des Warenwertes, mindestens jedoch CHF 80.00. Sonderanfertigungen, bearbeitete Teile, nicht lagerhaltige und unkurante Artikel, schmutzige oder defekte Waren werden nicht zurückgenommen. Allfällige Transportkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

8. Gültigkeit
Die AGB und WVLB gelten für unser Sortiment, gestützt auf die jeweils gültigen Preislisten und ersetzen alle früheren Vereinbarungen. Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer AGB und WVLB. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hier ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens bei Empfang der Ware gelten unsere AGB und WVLB als angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere, soweit Sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die AGB und WVLB sind in deutscher und französischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgebend.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen / Leistungen ist das Werk der jeweiligen Gesellschaft der FF Group. Für alle Streitigkeiten ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist wegbedungen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Verträgen, Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Geschäftsdomizils der jeweiligen Gesellschaft der FF Group. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

10. Höhere Gewalt
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert bzw. der Liefertermin aufgeschoben, wenn wir durch höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse, kriegerische Auseinandersetzungen, politische Unruhen, Epidemien und Pandemien) an der Lieferung gehindert werden. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, welche uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Zulieferungen unserer Lieferanten, Arbeitskampf, behördliche Massnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen und Transportstörungen). Dauern solche Umstände länger als einen Monat an, haben beide Parteien das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

11. Änderungen
Wir behalten uns vor, diese AGB und WVLB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils gültige aktuellste Version der AGB und der WVLB’s (Stahl/Metall, Bautechnik, Handwerkscenter, Sicherheitstechnik) können Sie unter www.ferroflex.ch einsehen und ausdrucken.